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Information des Koordinierungsteams #Zusammenfinden

Die nachstehenden Ausführungen sind aus den Unterlagen des Erzbistums bzw. aus den Protokollen des Koordinierungsteams „#Zusammenfinden“ entnommen.

Im Rahmen des Strukturprozesses „#ZusammenFinden“ ist eine neue pastorale geographische Lage entstanden: 

Bild1

Im Erzbistum Köln sollen 178 Seelsorgebereiche in 67 pastorale Einheiten überführt werden.

Für den Kölner Westen bedeutet das, dass eine pastorale Einheit von Widdersdorf bis Sülz/Klettenberg gebildet werden soll.

Folgende Pfarreien/Seelsorgebereiche haben wir heute:

  • St. Franziskus
  • St. Stephan
  • St. Pankratius
  • St. Bruno/St. Nikolaus (Fusion am 1.1.2026)

St. Franziskus und St. Stephan bilden heute schon einen Sendungsraum, d.h. dass ein Pastoralteam für beide Pfarreien verantwortlich ist, jede Pfarrei jedoch weiterhin arbeitet. 

Auch kirchenmusikalische Aktivitäten werden für den Sendungsraum angeboten.

Im Frühjahr 2024 wurde ein Koordinierungsteam gegründet. 

Folgende Mitglieder gehören zu dem Team:

Je ein Mitglied der PGRs und der KVs der o.g. Pfarreien:

  • St. Franziskus: Frau Momber (PGR), Herr Teupe (KV)
  • St. Stephan: Frau Voß (PGR), Herr Dr. Kliegl (KV)
  • St. Pankratius: Frau Richter (PGR), Herr Mimberg (KV)
  • St. Bruno: Herr Neumann (PGR), Herr Paulus (KV)
  • St. Nikolaus: Herr Neumann (PGR), Herr Kahlenberg (KV)

Weitere Mitglieder: 

  • Pfarrer Jürgen Hünten, leitender Pfarrer
  • Herr Hubert Schneider vom Seelsorgeteam, vertritt den Sendungsraum
  • Frau Julia Castor, Gemeindereferentin von St. Bruno/St. Nikolaus

Das Koordinierungsteam trifft sich einmal im Monat. Mehrmals wurden die Mitglieder/-innen von einem Referenten des Erzbistums begleitet.

Die Aufgaben des Koordinierungsteams:

  • Initiierung und Koordination des Informations – und Beratungsprozesses
  • Initiierung und Koordination der Entwicklungsschritte in den Entwicklungsfeldern
  • Initiierung und Unterstützung der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses der PGRs
  • Mitwirkung an der Namensfindung der neuen Pastoralen Einheit
  • Initiierung der Entwicklung und Umsetzung des gemeinsamen Schutzkonzeptes durch Unterstützung der Präventionsfachkräfte und unter fachlicher Beratung und Begleitung der Stabsstelle Prävention des Erzbischöflichen Generalvikariats.

Welche Aufgaben das Gremium nicht hat:

  • Es kann nichts entscheiden. Es versteht sich vielmehr als Begleitung in der Prozesssteuerung.

Wo stehen wir?

Ein wichtiges Anliegen ist es eine Einigung für die mögliche Rechtsform für die pastorale Einheit zu finden.

Zwei Möglichkeiten werden vom Erzbistum angeboten:

  1. Das Modell Pfarrei
  2. Das Modell KGV (Kirchengemeindeverband)
Bild2

Das Erzbistum sieht die größte Vereinfachung um schlichtere Strukturen zu erreichen in dem Modell Pfarrei

Vereinfacht dargestellt:

Bild3

Das Erzbistum räumt die Möglichkeit ein, von dem Modell der Pfarrei abzuweichen, damit man sich für den KGV (Kirchengemeindeverband) entscheiden kann.

Sollte für diese Möglichkeit abgestimmt werden, muss bis zum 30. Juni 2025 ein Antrag an das Erzbistum gestellt werden.

Dazu hat jede Pfarrei drei Stimmen (Pastoralteam, PGR, KV).

Somit können bei vier Pfarreien/Seelsorgebereichen zwölf Stimmen abgegeben werden. 

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich 80 % (10 Stimmen) für diese Antragstellung aussprechen.

 

Veranschaulichung:

Bild4

Die zukünftige Rechtsform in der pastoralen Einheit ist ein Thema von den vielen Bausteinen, die zu bewältigen sind. 

Viele Gemeindemitglieder äußern ihre Sorge bezüglich der neuen Strukturen und blicken traurig „auf die guten alten Zeiten ….“.

Wir wünschen allen nach dem § 2 und 3 des kölschen Grundgesetzes „Et kütt wie et kütt“ und „Et hät noch immer jot jejange“, dass wir mit viel Freude und Engagement an den Strukturen konstruktiv mitarbeiten und dabei das Pastoralteam, vor allem Herrn Pfarrer Hünten, tatkräfitig mit vielen Ideen und Überlegungen im Rahmen des Möglichen unterstützen. 

Zu Beginn des neuen Jahres hoffen wir Klarheit zu haben, so dass wir Sie dann zu einer informativen Gemeindeversammlung einladen können.